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Dichtheitsprüfung

Ist der Behälter Ihres Abscheiders undicht, so sickert fett- oder ölhaltiges Abwasser in das Erdreich ein. Dies ist nicht zulässig und stellt einen Mangel an der Anlage dar. Aus diesem Grund ist spätestes zur Inbetriebnahme und wiederkehrend zur Generalinspektion eine umfangreiche Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.

im Zuge der Generalinspektion

Schon bei der Planung und Herstellung von Grundstücksentwässerungsanlagen muss die später notwendige und vorgeschriebene Dichtheitsprüfung mit beachtet werden. Diese Dichtheitsprüfung muss nach entsprechenden Vorschriften durchgeführt werden.

Die Leitungen der Grundstücksentwässerungsanlage sind Bestandteil der Prüfung. Für wiederkehrende Prüfungen sind genügend Reinigungsöffnungen vorzusehen. Als Prüf-Medium wird das Klarwasser verwendet.

Welche Bauteile zu prüfen sind und die Art und Weise der Durchführung, ist mittels Regelwerk festgelegt und darf nur durch qualifizierte Fachbetriebe vorgenommen werden.  Die Prüfungen treffen auch auf Altbaubestände und sanierte Anlagen zu.

Grundlagen und Regelwerke