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Generalinspektion

Zur Inbetriebnahme eines Leichtflüssigkeits- oder Fettabscheiders und dann folgend aller fünf Jahre ist eine Generalinspektion gefordert. Diese Generalinspektion erfolgt im entleerten Zustand des Abscheiders. Für diese Dienstleistung halten wir die vorgeschriebene Qualifikation der Fachkunde vor.